Transparenzranking

    Vergleich der Informationsgesetze in Deutschland

    Gemäß Artikel 5 Grundgesetz hat jede Person das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Das hört sich erst einmal vielversprechend an. Doch lange Zeit mangelte es an allgemein zugänglichen Quellen. Erst um die Jahrtausendwende wagten viele deutsche Bundesländer einen großen Schritt: Informationsfreiheit war das Gebot der Stunde. Durch Informationsfreiheitsgesetze verpflichteten in Berlin und Brandenburg die ersten Landtage kommunale Verwaltungen und Landesbehörden zur Abkehr vom bislang geltenden Amtsgeheimnis.

    Damit sollten Bürgerinnen auf Antrag den Zugang zu öffentlichen Daten erhalten – unabhängig davon, ob sie von diesen Daten unmittelbar betroffen sind. Dazu gehören etwa Verträge, Vermerke, schriftliche Korrespondenz, Video- und Tonaufzeichnungen sowie Gutachten. Denn Wissen ist Macht.

    Wir haben erstmalig die Informationsfreiheits- und Transparenzgesetze in Bund und Ländern miteinander verglichen.